AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Business Kunden

Pohle & Rentzing GbR, Hochstr. 10, 59425 Unna

Leistungen

Die Leistungen von der Pohle und Rentzing GbR (im folgenden Auftragnehmer genannt) erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers bei dem Kauf von Virtual Reality Simulatoren, den der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis oder Erfolg.

Die Dienstleistungen sind mit Annahme dieses Angebots verbindlich bestellt und werden in Absprache mit dem Auftraggeber erbracht. Die Annahme kann mit Unterzeichnung dieses Angebots durch den Auftraggeber, mit einer gesonderten Bestellung seitens des Auftraggebers oder mit einer vergleichbaren Handlung des Auftraggebers erfolgen.

Vergütung

Sämtliche genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung für die Dienstleistungen ist nach tatsächlich erbrachtem Aufwand zu leisten. Die tatsächlich erbrachten Stunden werden dokumentiert und nach Leistungserbringung berechnet.

Reisekosten und Spesen

Spesen und Reisekosten zum Leistungsort sind nicht im Gesamtkontingent des Angebots enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert, nach Aufwand, in Rechnung gestellt.

Sollten, auf Verlangen des Auftraggebers, Reisen an einen anderen Ort als den Leistungsort notwendig sein, werden die anfallenden Reisekosten ebenfalls gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Es werden nur die tatsächlich angefallenen Reisekosten gegen Vorlage der Belege abgerechnet. Fahrtkosten werden mit 0,30 EUR zzgl. Mehrwertsteuer je gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt. 

Zahlungsziel

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers an.

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für den Auftragnehmer erbracht werden.

Der Auftragnehmer stellt für den gesamten Zeitraum der Zusammenarbeit einen Ansprechpartner zur Verfügung. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer bei deren Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Auftraggeber sicherstellt, dass qualifizierte Mitarbeiter am Leistungsort unterstützend zur Verfügung stehen, rechtzeitig die zur Aufgabenerfüllung relevanten Informationen und Ansprechpartner (z.B. aus den betroffenen Fachabteilungen) zur Verfügung stellt, die zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen Arbeitsunterlagen, Internetverbindung gemäß den Projekterfordernissen am Leistungsort zur Verfügung stellt.

Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwendungen) vom Auftraggeber zu tragen.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Soweit keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen ist, endet die Beauftragung mit Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. soweit ein Gesamtkontingent vereinbart wurde, nach Abruf des Kontingents.

Dieser Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einer schweren, schuldhaften Vertragsverletzung durch einen Vertragspartner vor. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der erbrachten Leistungen zu. Der Auftragnehmer behält sich zudem die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor.

Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet eine sorgfältige Leistungserbringung.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen. Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Geheimhaltung und Datenschutz

Soweit keine anderen Regelungen getroffen werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Namen und die Branchenzugehörigkeit des Auftraggebers sowie das Projekt als Referenz im Rahmen von Akquisitionsaktivitäten zu benennen.

Er verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 

Beauftragung

Bei Annahme des Angebots kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande, der die im Angebot genannten Leistungen und diese Angebotsdetails umfasst. Andere Vereinbarungen und Bedingungen sind nur dann bindend, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des Angebots unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, hätten sie die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung vorhergesehen.

Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Pohle & Rentzing GbR in Unna.

Vor der gerichtlichen Auseinandersetzung vereinbaren die Parteien, die Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Dazu kann ein Schlichter der IHK beauftragt werden.

                                                                                                                           Stand Juli 2019